Angriff auf die Pressefreiheit durch Amtsgericht Böblingen
Am 11. Juli 2022 wurde ich vom Amtsgericht Böblingen zu 1500 Euro Strafe verurteilt, weil ich bei Montagsspaziergängen zwei Polizeibeamte angeblich zu nah gefilmt und die Aufnahmen veröffentlicht hatte. Der Oberstaatsanwalt und die Richterin sahen eine Verletzung des Kunsturheberrechts der Beamten auf ihr Gesicht – obwohl diese Beamten ausnahmslos in der Öffentlichkeit agierten und teilweise sogar Masken trugen.
(Hans U. P. Tolzin, 13.07.2022) Im ersten Video ist u. a. der Polizeichef von Herrenberg zu sehen, wie er in seinem Fahrzeug über die Lautsprecheranlage eine öffentliche Ansprache hält. Mein Rechtsverständnis: Wenn ich eine öffentliche Ansprache halte, muss ich auch damit rechnen, dass ich auch öffentlich wahrgenommen werde. Das sah die Richterin jedoch ganz anders.
In den anderen Sequenzen tragen der gleiche Beamte und außerdem ein Kollege während ihren Aktionen Masken vor dem Gesicht, waren also vermummt.
Der Einsatz der Polizei im Rahmen von völlig friedlich (!) agierenden Bürgern, die sich gegen verfassungswidrige Grundrechteeinschränkungen wehren, ist durchaus umstritten und dies ist eben auch Gegenstand meiner Berichterstattung: Die Bemühungen der Beamten, den Bürgern im Freien, nämlich auf dem Herrenberger Marktplatz bestimmte Verhaltensmaßregeln wie Abstand halten und Maskentragen durchzusetzen, stellen nun mal Verletzungen von Grundrechten dar.
So gesehen kann ich es noch verstehen, wenn Beamte ihr Gesicht nicht in der Öffentlichkeit dokumentiert sehen wollen, da sie ja die Möglichkeit erwägen müssen, später einmal - für ihr Verhalten bzw. für das Unterlassen einer Remonstration bei ihren Vorgesetzten - zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Die Richterin unterschied in ihrer mündlichen Urteilsbegründung übrigens zwischen der Aufnahme von Polizeibeamten im Dienst und der Veröffentlichung der Aufnahmen. Die eigentliche Aufnahme sei noch nicht strafbar, erst das Hochladen bei Youtube.
Sie wertete zudem das Persönlichkeitsrecht der Beamten als höher als meine Pressefreiheit als Journalist.
Wie bei ähnlichen Verfahren machte auch diese Verhandlung ganz den Eindruck, als sei das Urteil bereits zuvor festgestanden. Darauf deutete auch hin, dass der anwesende Oberstaatsanwalt zwischendurch einen deutlich gelangweilten Eindruck machte.
Ich hatte zwischenzeitlich überlegt, ob ich für diese erste Instanz ohne Anwalt antreten sollte, um die nicht unerheblichen Kosten zu sparen, entschied mich dann aber aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens dagegen.
Ich halte es für offensichtlich, dass es in diesem Verfahren – wie in vielen anderen – nicht um Wahrheitsfindung und Rechtsprechung ging, sondern darum, Kritiker der Corona-Politik einzuschüchtern und in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.
Wir werden auf jeden Fall in Berufung bzw. Revision gehen, denn diesen Abbau demokratischer Freiheiten dürfen wir nicht einfach hinnehmen.
Mein nächster Termin vor dem Amtsgericht Böblingen findet am 20. Juli um 12 Uhr statt. Hier geht es um ein Bußgeld dafür, dass ich am 21. September in meinem Wahllokal die Stimmenauszählung länger als 15 Minuten beobachtete. Dieses Bußgeld bzw. die ihm zugrundeliegende Verordnung sind ebenfalls verfassungswidrig und machen jede Wahl zu einer reinen Farce.
Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Eine ausführliche Dokumentation der bisher vom AGBUG-Rechtsfonds finanzierten Verfahren finden Sie ebenfalls auf www.agbug.de unter "Lockdown-Klagen"
Kommentare
Gast schrieb am 25.07.2022 um 13:56:43
Post-Vac-Syndrome Germany
" Die Auswertung unserer PVS-Umfrage unter fast 800 Betroffenen steht nun auf unserer Webseite online. Wir stellen die Daten gerne seriösen Ärzten und Wissenschaftlern zur Verfügung. "
https://twitter.com/PVSGermany/status/1551494381974200320
nebenwirkungen-covid-impfung.org/pvs_umfrage_ergebnisse/
Gast schrieb am 24.07.2022 um 21:47:59
Eine gemeinschaftliche Seite die Impfgeschädigten eine Stimme gibt.
www.instagram.com/jab_injuries_germany/
www.jabinjuriesglobal.com
Gast schrieb am 11.08.2022 um 10:13:46
Die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr wurde von AstraZeneca zurechtgewiesen, als sie das Asthma-Medikament Pulmicort bei Covid-Symptomen einsetzte und empfahl. Da das Asthmamittel nicht für Covid gedacht war, sollte sie trotz Erfolge selbst haften. Sodann stellte sie harte Forderungen, KV-Leistungen für Nicht-Geimpfte zu streichen und zog den Unmut von noch Klar-Denkenden auf sich. Zusätzlich wurde ihre Praxis von Anonymen bedroht, so dass Frau Kellermayr sich für Security finanziell überforderte.
https://report24.news/suizid-aerztin-stand-auch-seitens-pharmaindustrie-unter-druck/
Der bedauerliche Kellermayr-Suizid wird benutzt, um Impfskepsis noch mehr zu stigmatisieren. Aber gesundheitsbewusste Impfskeptiker und Restriktions-Kritiker würden Andersdenkende nicht drangsalieren sondern mühsam Impfschadens- und Medizinrecht-Aufklärung leisten. Leider gibt es auch illegal Handelnde, die sich an gesellschaftskritisches Engagement dranhängen und dessen Ruf schädigen.
Neben dem Gedenken an die österreichische Ärztin müssen genauso Corona-Agendas-Geschädigte ins Licht der Öffentlichkeit gestellt werden. Ebenso braucht es Berichte über engagierte Ärzte, die riskante Gentechnik-Impfungen und lungenschädigende Dauermaskierung kaum mit Ihrem Fachwissen in Einklang bringen konnten. Kontensperrungen, Praxisdurchsuchungen und Berufsverbote hatten ebenso lebensbedrohliche Auswirkungen.
Das Vorgehen des AstraZeneca-Konzerns zeigt, dass diesem Profit wichtiger ist als Gesundheit.
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